Köln - Mallorca

    • § 8.6 Besonderheiten bei Transfers zwischen Erst- und Interimsteam


      Transfer
      Transfers zwischen Erst- und Interimsteam sind nicht gestattet.


      Leihen
      Jedem Manager ist es gestattet, 5 Spieler mit einer Stärke unter 50 an sein Interimsteam zu verleihen. Ausserdem ist es erlaubt einen Spieler mit einer Maximalstärke von 60 an sein Interimsteam zu verleihen.
      Kaufoptionen sind nicht gestattet.
      Leihen zwischen Erst- und Interimsteam dürfen nur während der Transferperioden aufgelöst werden, jedoch nicht in der selben, in der sie vereinbart wurden.
      -real madrid-

    • Iaqu schrieb:

      § 8.6 Besonderheiten bei Transfers zwischen Erst- und Interimsteam


      Transfer
      Transfers zwischen Erst- und Interimsteam sind nicht gestattet.


      Leihen
      Jedem Manager ist es gestattet, 5 Spieler mit einer Stärke unter 50 an sein Interimsteam zu verleihen. Ausserdem ist es erlaubt einen Spieler mit einer Maximalstärke von 60 an sein Interimsteam zu verleihen.
      Kaufoptionen sind nicht gestattet.
      Leihen zwischen Erst- und Interimsteam dürfen nur während der Transferperioden aufgelöst werden, jedoch nicht in der selben, in der sie vereinbart wurden.
      Ok, dann geht Uth zu Malle...
      !!!Deutscher Meister und Europaleague-Sieger Saison 26!!!